Honorare

Erstgespräch mit Anamnese

45

30 Min

Einheit Psychologische Beratung (=außergewöhnliche Belastung)

40

30 Min

Verlängerungsminute

1

1 Min

Einheit Psychologische Beratung Schüler/ Studenten

55

60 Min

Sozialtarif & Geringverdiener (Kontingent für Patienten
mit Nachweis der Bedürftigkeit)

55

60Min

Einheit Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

90

60 Min

Eheberatung, Paarberatung (Preis pro Person)

150

90 Min

Familienberatung

150

90 Min

Kinder- & Jugendberatung

150

90 Min

Fußreflexzonentherapie

 

 

 

Fußreflex-Anamnese auch am Fuß

90

90 Min

weitere Sitzungen für die Fußreflexzonentherapie

45

30 Min

Ernährungsberatung

 

 

 

Kennenlerngespräch

45

30 Min

Anamnese

90

90 Min

Auswertung und Analyse

120

 

Folgegespräch mit Unterlagen

90

 

Weitere Angebote

 

 

 

Karriere Coaching
(= Werbungskosten)

120

90 Min

Bewerbungstraining
(= Werbungskosten)

143

2 h

Persönlichkeitscoaching 3 x 2 h
(= Werbungskosten)

528

6 h

Business Coaching
(= Betriebsausgabe)

120

90 Min

Seminare

  

auf Anfrage

Einzelsitzung MPU-Vorbereitung

78

60 Min

Zusatzleistungen

   

Zuschlag Werktags nach 18:00 Uhr, Samstag,
Sonntag oder Feiertage

13

pro Einheit

Schriftlicher Psychologischer Test mit Auswertung

101

pro Test

Transaktionsanalyse
(Akzeptanz der eigenen Person)

101

pro Test

Kilometergeld (bei Bedarf)

0,45

gefahrene km

 

Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“ geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern! Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Dabei zählt nicht die Kostenbeteiligung der Krankenkasse, sondern die gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung.